Obligatorische Schiesspflicht 2024

 

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

 

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

 

Die Schiesspflicht kann nur bis zum 31. August erfüllt werden!

 

Schiessdaten:

  • Fr. 10.05.2024, 18.30 - 20.00 Uhr in Bachs
  • Fr. 07.06.2024, 18.30 - 20.00 Uhr in Neerach
  • So. 11.08.2024, 09.30 - 11.30 Uhr in Bachs
  • Fr. 30.08.2024, 18.30 - 20.00 Uhr in Neerach

Bitte Aufforderungsschreiben (Pisa- Blatt), das Dienstbüchlein, die ID, den militärischen Leistungsausweis, die Persönliche Dienstwaffe mitbringen.

 

 

 

Wer sein persönliches Stgw 90 nach der Dienstpflicht behalten will, muss in den letzten drei Jahren das Obligatorisch sowie das Feldschiessen mind. je 2 mal absolviert haben.

 

 

Den Waffenerwerbschein muss mann vorgängig beantragen.

Link Bewilligung zum Erwerb von verbotenen Waffen (Kanton ZH).